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   VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14.Z   

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VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14.Z (https://dejure.org/2015,13988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2015 - 5 A 804/14.Z (https://dejure.org/2015,13988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 5 A 804/14.Z (https://dejure.org/2015,13988)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04

    Klage gegen erhöhte Steuersätze für sog. Kampfhunde im Gebiet der Stadt Frankfurt

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14
    Denn unabhängig von dem ordnungsrechtlichen Rahmen können die Kommunen mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen, der darauf gerichtet ist, die Haltung von Hunden mit einem besonderen Gefährdungspotenzial im Gemeindegebiet einzudämmen, und in diesem Zusammenhang von der Unwiderleglichkeit der festgestellten Gefährlichkeit des Hundes ausgehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, HSGZ 2007, 125 = ZKF 2007, 92 = GemHH 2007, 920; bestätigt durch Senatsbeschlüsse vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, Juris, und vom 10. Januar 2013 - 5 A 2205/12.Z -).
  • VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13

    Erhöhte Hundesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14
    Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. März 2014 - 8 K 1563/13.GI - durch die Klägerin zurückgenommen worden ist.
  • VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11

    Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14
    Denn unabhängig von dem ordnungsrechtlichen Rahmen können die Kommunen mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen, der darauf gerichtet ist, die Haltung von Hunden mit einem besonderen Gefährdungspotenzial im Gemeindegebiet einzudämmen, und in diesem Zusammenhang von der Unwiderleglichkeit der festgestellten Gefährlichkeit des Hundes ausgehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, HSGZ 2007, 125 = ZKF 2007, 92 = GemHH 2007, 920; bestätigt durch Senatsbeschlüsse vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, Juris, und vom 10. Januar 2013 - 5 A 2205/12.Z -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2017 - 3 M 245/16

    Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall gemäß § 3 Abs.

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "nicht nur geringfügigen Verletzung" ist dabei ebenso wie die Feststellung, ob der beißende Hund selbst angegriffen worden ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 5 A 804/14.Z - juris), einer vollständigen gerichtlichen Überprüfung zugänglich, so dass unerheblich ist, ob die Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid zu Recht davon ausging, dass es sich bei den festgestellten Verletzungen im Einzelnen um geringfügige Verletzungen gehandelt haben könnte.
  • VG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 5 L 4868/18
    Davon kann etwa ausgegangen werden, wenn der Hund vor dem Biss von dem später Geschädigten ohne entsprechenden Anlass gereizt oder selbst angegriffen wurde oder auch dann, wenn das Tier seinem natürlichen Trieb der Verteidigung von Haus und Hof oder des Halters in zu duldender Art und Weise nachgekommen ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 5 A 804/14.Z -, juris Rn. 9 ).
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